Pflegegeld bei Demenz: wichtige Infos für Österreich, Deutschland, Schweiz

Pflegegeld bei Demenz – finanzielle Unterstützung für pflegebedürftige Menschen

Um pflegebedürftigen Menschen möglichst lange ein Leben in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen, gibt es in vielen Ländern finanzielle Unterstützungsmodelle – das sogenannte Pflegegeld. Dieses soll Betroffenen und Angehörigen dabei helfen, die notwendige Unterstützung zu organisieren und Pflege daheim zu erleichtern. Die Ausgestaltung unterscheidet sich jedoch je nach Land deutlich.


Pflegegeld ÖSTERREICH

In Österreich wurde zur Unterstützung pflegebedürftiger Menschen das Pflegegeld eingeführt. Es gibt sieben Pflegestufen, die sich nach dem monatlich notwendigen Betreuungs- und Pflegeaufwand (in Stunden) richten.

Die Feststellung der Pflegestufe erfolgt durch eine ärztliche oder pflegefachliche Begutachtung im Wohnumfeld der betroffenen Person. Dabei wird ermittelt, wie viele Stunden Unterstützung pro Monat notwendig sind.

Wichtig bei Demenz:
Liegt eine Demenz-Diagnose vor, wird automatisch ein Erschwerniszuschlag von 25 Stunden pro Monat angerechnet. Dieser Zuschlag kann sich positiv auf die Einstufung und damit auf die Höhe des Pflegegeldes auswirken.

👉 Weiterführende Infos: sozialministerium.at


Pflegegeld DEUTSCHLAND

In Deutschland ist die Pflegeversicherung Teil der Sozialversicherung. Pflegebedürftige erhalten – je nach individueller Situation – Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder eine Kombination beider Leistungen.

Es gibt fünf Pflegegrade, die durch den Medizinischen Dienst (MD) nach einem Punktesystem ermittelt werden. Die Beurteilung erfolgt anhand von sechs Modulen, z. B. Mobilität, kognitive Fähigkeiten oder Selbstversorgung.

Demenz wird im deutschen System unter dem Begriff der „eingeschränkten Alltagskompetenz“ berücksichtigt. Menschen mit Demenz erhalten oft mindestens Pflegegrad 2, auch wenn körperliche Einschränkungen gering sind.

💡 Pflegegeld in Deutschland (2024, beispielhaft):

  • Pflegegrad 2: 332 €

  • Pflegegrad 3: 573 €

  • Pflegegrad 4: 765 €

  • Pflegegrad 5: 947 €

👉 Weiterführende Infos: pflegewegweiser.bkk.de oder pflege.de


Pflegegeld SCHWEIZ

In der Schweiz gibt es kein einheitliches „Pflegegeld“ wie in Österreich oder Deutschland. Stattdessen erfolgt die Finanzierung von Pflege und Betreuung über mehrere Säulen:

  1. Krankenversicherung (OKP): Deckt einen Teil der medizinischen Pflegekosten – z. B. durch Spitex (ambulante Pflege).

  2. Ergänzungsleistungen (EL): Für Personen mit niedrigem Einkommen, wenn Rente und Vermögen die Pflegekosten nicht decken.

  3. Hilflosenentschädigung (AHV/IV): Eine pauschale finanzielle Unterstützung für Menschen mit erheblicher Hilfsbedürftigkeit – unabhängig vom Einkommen.

Demenz wird berücksichtigt, wenn dadurch regelmäßige Betreuung und Überwachung notwendig ist. Die Höhe der Hilflosenentschädigung richtet sich nach dem Grad der Hilflosigkeit (leicht, mittel, schwer).

👉 Weiterführende Infos: ahv-iv.ch